Was ist diese Bürgschaft?
Die Bürgschaft für Altersteilzeit sichert Arbeitszeitguthaben bzw. Wertguthaben von Arbeitnehmern in Altersteilzeit ab.
Bei Altersteilzeit arbeitet der Arbeitnehmer in der aktiven Phase weiter und verzichtet dabei auf einen Teil seines Bruttolohns. In der passiven Phase wird das angesparte Guthaben ausgezahlt. Für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers sichert die Bürgschaft dieses Guthaben ab.
Der typische Ablauf
- 01
Ein Unternehmen bietet seinen Mitarbeitern ein Altersteilzeitmodell an.
- 02
In der aktiven Phase wird ein Teil des Bruttolohns als Guthaben angespart.
- 03
In der passiven Phase wird dieses Guthaben zur Finanzierung der vereinbarten Freistellung genutzt.
- 04
Die Bürgschaft dient der Absicherung des Guthabens für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers.
Zielgruppe
Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Altersteilzeitmodelle anbieten.
Relevant ist die Lösung insbesondere für Unternehmen, die Altersteilzeitvereinbarungen mit Mitarbeitern abgeschlossen haben und hierfür eine Absicherung des Wertguthabens benötigen.
Was Sie beachten sollten
Wichtig: Laut Handbuch erfolgt keine Absicherung von Lebensarbeitszeitkonten.
Sie sind sich beim Bürgschaftstyp nicht sicher?
Beschreiben Sie einfach, welche Sicherheit Ihr Auftraggeber, Vermieter oder Vertragspartner verlangt. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einem passenden Ansprechpartner her.
Unverbindlich Kontakt anfragen.
Die Website dient der Information und Kontaktanbahnung. Eine individuelle Beratung, Prüfung oder Entscheidung über die Übernahme einer Bürgschaft erfolgt nicht über diese Website.
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