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BürgschaftsWerk Rhein-Main
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Bürgschaft für Mängelansprüche

Sicherheit für vereinbarte Mängelansprüche nach der Abnahme einer Werkleistung.

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Kurz erklärt

Was ist diese Bürgschaft?

Die Bürgschaft für Mängelansprüche sichert Ansprüche des Auftraggebers nach der Abnahme der Werkleistung ab.

Wenn nach der Abnahme eine Sicherheit für mögliche Mängelansprüche vereinbart ist, kann der Auftragnehmer einen vereinbarten Sicherheitseinbehalt durch eine Bürgschaft ablösen und dadurch die Auszahlung der vollen Rechnungssumme ermöglichen.

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Information & OrientierungBürgschaftsWerk Rhein-Main · Gewerbekunden
So funktioniert es

Der typische Ablauf

  1. 01

    Die vereinbarte Werkleistung wird abgenommen.

  2. 02

    Für mögliche Mängelansprüche wird eine Sicherheit vereinbart.

  3. 03

    Der Auftraggeber kann beispielsweise einen Sicherheitseinbehalt von 3–5 % der Vertragssumme verlangen.

  4. 04

    Durch die Bürgschaft kann der vereinbarte Sicherheitseinbehalt – bei entsprechender Vereinbarung – abgelöst werden.

Für wen relevant?

Zielgruppe

Bauunternehmen, Bauhandwerker, Bauträger und Generalunternehmer sowie Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus und des Garten- und Landschaftsbaus.

Typische Einsatzbereiche

Die Bürgschaft wird insbesondere bei Bau- und Werkverträgen relevant, wenn nach der Abnahme eine Sicherheit für mögliche Mängelansprüche vereinbart wurde.

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Wichtiger Hinweis

Was Sie beachten sollten

Das Handbuch bezeichnet diese Lösung als „Bürgschaft für Mängelansprüche“ und weist darauf hin, dass sie früher auch als Gewährleistungsbürgschaft bezeichnet wurde. Eine Sicherheit kann nur verlangt werden, wenn sie vertraglich vereinbart ist; möglich ist eine Absicherung nach BGB oder VOB/B.

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Ihr konkreter Bedarf

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Die Website dient der Information und Kontaktanbahnung. Eine individuelle Beratung, Prüfung oder Entscheidung über die Übernahme einer Bürgschaft erfolgt nicht über diese Website.

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