Was ist diese Bürgschaft?
Die Bürgschaft für Mängelansprüche sichert Ansprüche des Auftraggebers nach der Abnahme der Werkleistung ab.
Wenn nach der Abnahme eine Sicherheit für mögliche Mängelansprüche vereinbart ist, kann der Auftragnehmer einen vereinbarten Sicherheitseinbehalt durch eine Bürgschaft ablösen und dadurch die Auszahlung der vollen Rechnungssumme ermöglichen.
Der typische Ablauf
- 01
Die vereinbarte Werkleistung wird abgenommen.
- 02
Für mögliche Mängelansprüche wird eine Sicherheit vereinbart.
- 03
Der Auftraggeber kann beispielsweise einen Sicherheitseinbehalt von 3–5 % der Vertragssumme verlangen.
- 04
Durch die Bürgschaft kann der vereinbarte Sicherheitseinbehalt – bei entsprechender Vereinbarung – abgelöst werden.
Zielgruppe
Bauunternehmen, Bauhandwerker, Bauträger und Generalunternehmer sowie Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus und des Garten- und Landschaftsbaus.
Die Bürgschaft wird insbesondere bei Bau- und Werkverträgen relevant, wenn nach der Abnahme eine Sicherheit für mögliche Mängelansprüche vereinbart wurde.
Was Sie beachten sollten
Das Handbuch bezeichnet diese Lösung als „Bürgschaft für Mängelansprüche“ und weist darauf hin, dass sie früher auch als Gewährleistungsbürgschaft bezeichnet wurde. Eine Sicherheit kann nur verlangt werden, wenn sie vertraglich vereinbart ist; möglich ist eine Absicherung nach BGB oder VOB/B.
Sie sind sich beim Bürgschaftstyp nicht sicher?
Beschreiben Sie einfach, welche Sicherheit Ihr Auftraggeber, Vermieter oder Vertragspartner verlangt. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einem passenden Ansprechpartner her.
Unverbindlich Kontakt anfragen.
Die Website dient der Information und Kontaktanbahnung. Eine individuelle Beratung, Prüfung oder Entscheidung über die Übernahme einer Bürgschaft erfolgt nicht über diese Website.
Ihr Spezialist im Rhein-Main-Gebiet