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BürgschaftsWerk Rhein-Main
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Vertragserfüllungsbürgschaft

Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber.

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Kurz erklärt

Was ist diese Bürgschaft?

Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber aus dem geschlossenen Werkvertrag ab, unter anderem Ausführung, Gewährleistung, Überzahlungen und Schadenersatz.

Die Vertragserfüllungsbürgschaft verbindet laut Handbuch die Absicherung der Ausführung mit der Absicherung von Mängelansprüchen. Sie kann Ansprüche vom Vertragsbeginn bis zur Verjährung der Mängelansprüche absichern.

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Information & OrientierungBürgschaftsWerk Rhein-Main · Gewerbekunden
So funktioniert es

Der typische Ablauf

  1. 01

    Der Auftragnehmer übernimmt vertragliche Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber.

  2. 02

    Der Auftraggeber verlangt hierfür eine Sicherheit.

  3. 03

    Die Bürgschaft sichert die vereinbarten vertraglichen Verpflichtungen im vorgesehenen Umfang ab.

  4. 04

    Mit dem konkreten Vertragsinhalt werden insbesondere Zweck, Höhe und Laufzeit der Sicherheit bestimmt.

Für wen relevant?

Zielgruppe

Bauunternehmen, Bauhandwerker, Bauträger und Generalunternehmer sowie Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus und des Garten- und Landschaftsbaus.

Typische Einsatzbereiche

Besonders relevant ist die Vertragserfüllungsbürgschaft bei größeren Bau-, Werk- und projektbezogenen Verträgen, bei denen der Auftraggeber eine umfassende Sicherheit verlangt.

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Wichtiger Hinweis

Was Sie beachten sollten

Die Bürgschaft kann laut Handbuch Ansprüche nach BGB und VOB/B absichern. Für diesen Sicherungszweck werden dort auch englische Avalstandardtexte erwähnt.

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Ihr konkreter Bedarf

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