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BürgschaftsWerk Rhein-Main
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Mietbürgschaft für Gewerbeobjekte

Sicherheit für Ansprüche des Vermieters aus einem gewerblichen Mietvertrag.

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Kurz erklärt

Was ist diese Bürgschaft?

Die Mietbürgschaft für Gewerbeobjekte dient als Sicherheit für Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus einem gewerblichen Mietvertrag.

Bei Abschluss eines gewerblichen Mietvertrags wird häufig eine Sicherheit verlangt. Eine Bürgschaft kann – wenn der Vermieter sie akzeptiert – an die Stelle einer anderen vereinbarten Sicherheit treten.

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Information & OrientierungBürgschaftsWerk Rhein-Main · Gewerbekunden
So funktioniert es

Der typische Ablauf

  1. 01

    Ein Unternehmen schließt einen gewerblichen Mietvertrag über Räume oder Flächen ab.

  2. 02

    Der Vermieter verlangt hierfür eine Sicherheit.

  3. 03

    Die Bürgschaft sichert die im vereinbarten Umfang bestehenden Ansprüche des Vermieters.

  4. 04

    Welche Sicherheit akzeptiert wird, richtet sich nach dem Mietvertrag und der Abstimmung mit dem Vermieter.

Für wen relevant?

Zielgruppe

Unternehmen mit angemieteten Gewerberäumen.

Typische Einsatzbereiche

Relevant kann die Mietbürgschaft beispielsweise für Büros, Praxen, Gastronomie, Handel, Lager- oder Produktionsflächen sein.

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Wichtiger Hinweis

Was Sie beachten sollten

Ob eine Bürgschaft die im Mietvertrag vorgesehene Sicherheit ersetzen kann, sollte mit dem Vermieter abgestimmt werden.

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Beschreiben Sie einfach, welche Sicherheit Ihr Auftraggeber, Vermieter oder Vertragspartner verlangt. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einem passenden Ansprechpartner her.

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